Der berüchtigte Ersteinreise-Grundsatz ist ein zentrales Element des Dublin-Systems: Einfach ausgedrückt besagt dieses Prinzip, dass der EU-Mitgliedstaat, in dem eine Person zum ersten Mal EU-Boden betreten hat, für die Prüfung des Asylantrags dieser Person zuständig ist. Die EU-Mitgliedstaaten versuchen daher, Asylsuchende auf dieser Grundlage nach Griechenland zurückzuschieben. Darüber hinaus versuchen die EU-Mitgliedstaaten auch, Personen abzuschieben, die in Griechenland bereits als schutzberechtigte Flüchtlinge anerkannt sind. Infolgedessen verweigern die meisten Mitgliedstaaten Asylsuchenden den Zugang zu ihrem eigenen Schutzsystem und versuchen, eine allgemeine Rückführungspraxis durchzusetzen.
Es ist jedoch menschenrechtlich verboten, Personen in eine Situation zurückzuschicken, in der ihr unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Und die Situation für Asylsuchende und Geflüchtete in Griechenland ist verheerend: Schutzsuchende werden systematisch ihrer gesetzlich zugestandenen Rechte beraubt, schlafen oft auf der Straße und haben in vielen Fällen nicht einmal Zugang zu einer medizinischen Notfallversorgung. Die Situation ist in der Tat katastrophal.
Um eine Abschiebung nach Griechenland anzufechten, muss nun im Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine Rückführung die Menschenrechte der Betroffenen verletzen würde. Daher ist eine detaillierte Dokumentation der Bedingungen für Asylsuchende und Geflüchtete in Griechenland von entscheidender Bedeutung. Durch unsere Präsenz sowohl im Abschiebestaat Deutschland als auch im Zielstaat Griechenland sind wir in der Lage, von beiden Seiten zu arbeiten: Wir dokumentieren die Zustände in Griechenland und vertreten die Betroffenen in Deutschland und anderen EU-Staaten vor den zuständigen Verwaltungsgerichten, um so illegale Abschiebungen innerhalb der EU wirksam zu verhindern.